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1.  Geltungsbereich, Anwendung, Änderung der Allgemeinen

      Geschäftsbedingungen

 

Die Firma Flinx IT Systeme, Martin Fricke, Thälmannstr.2, 39175 Biederitz, im folgenden FLINX genannt, erbringt alle ihre Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingen, welche die Kunden durch Erteilung des jeweiligen Auftrages anerkennen.

 

Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn FLINX diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Für Kunden, die Verbraucher sind, geltend die gesonderten Bestimmungen für Verbraucher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

FLINX kann diese Geschäftsbedingungen, ihre Leistungsbeschreibungen und ihre Preislisten ändern, dadurch dass diese Änderungen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.

Sollte der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung dieser widersprechen, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden genehmigt.

Auf den Beginn der Frist und die Bedeutung des Widerspruchsrechts wird im Änderungsschreiben schriftlich hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bis dahin geltenden Bedingungen fortgesetzt.

 

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese Allgemeinen Bedingungen nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn FLINX sich in Folgegeschäften nicht ausdrücklich auf sie bezieht. 

 

 

  1. Vertragsschluss

 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und FLINX kommt mit der Annahme des 

Vertragsangebotes oder mit Zugang eines vom Kunden bestellten Produktes bzw.

mit den Zugangsdaten zu dem Service beim Kunden zustande.

 

Alle Angebote von FLINX sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und

frei bleibend.

 

Angebote von FLINX  können bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden durch

die Firma FLINX widerrufen werden.

 

    

 

 

  1. Lieferung und Leistung

 

Alle Leistungen werden mit vertragsüblicher Sorgfalt erbracht.

 

FLINX behält sich vor, Produkte zu modifizieren, wenn und soweit dies unter 

Berücksichtigung der Interessen von FLINX für den Kunden zumutbar ist.

 

Darüber hinaus ist FLINX berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, die geeignet

sind, eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden zu verhindern.

 

Art und Umfang der Leistung von FLINX sowie deren jeweilige vereinbarte Beschaffenheit

ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen. Über

die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika, wie sie insbesondere den

weitergehenden Leistungsbeschreibungen der Hersteller oder von FLINX, der Preisliste

der Hersteller oder von FLINX sowie diesen Geschäftsbedingungen im konkreten zu ent-

nehmen sind.

 

Die Angaben in den Auftragsbestätigungen oder in den Angeboten von FLINX sind für

Art und Umfang der Leistung maßgeblich und verbindlich.

 

 

 

 

  1. Leistungstermine und -fristen

 

Leistungstermine und –fristen für den Beginn der Leistung bzw. für die Erbringung der

Lieferung sind nur dann verbindlich, wenn FLINX diese ausdrücklich bestätigt hat und der        

Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der

Leistung getroffen hat.

 

Leistungsfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses.

 

Unvorhersehbare, unvermeidbare oder außerhalb des Einflussbereichs von FLINX      

liegende und von FLINX nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt,

Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und Ausfall von Telekommu-

nikationsverbindungen entbinden FLINX für diese Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen

Leistung.

 

Für den Fall der Leistungsverzögerung ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Wenn FLINX die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte   

angemessene schriftlich fixierte Frist ohne Erfolg abgelaufen ist.

 

    

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die jeweils gültigen Preise für die Leistungen von FLINX ergeben sich aus den

dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Preisen, wobei eine Preiser-

höhung dann nicht ausgeschlossen ist, wenn zwischen Bestellung und Lieferung eine

neue Preisliste gilt und die Preiserhöhung nicht unbillig erscheint.

 

Alle gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum von FLINX, bis der Kunde die   

vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat.

 

Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung

von FLINX eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder

anderweitige, die Sicherung der Firma FLINX beeinträchtigte Überlassung des Kaufgegen-

standes sowie eine Veränderung, zulässig.

 

Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand wegen der Dauer des Eigentumsvor-    

behaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungs- bzw.

Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

 

Alle Rechnungen von FLINX sind 7 Tage nach Zugang ohne Abzüge sofort zur Zahlung

fällig.

 

FLINX ist berechtigt, für bestimmte Leistungen und Lieferungen vertraglich Nachnahme-

versand, Einzugsermächtigung oder Vorkasse zu vereinbaren.

 

An die Zahlungsbedingungen ist mit Abschluss der Vereinbarung der Kunde zwingend ge-

bunden.

 

Bei Vereinbarung einer Einzugsermächtigung ist FLINX berechtigt, für jede mangels

Deckung zurückgereichte Lastschrift ein Dienstleistungsentgelt von 15,00 EUR zu erheben.

Zahlt der Kunde bei Zugang der Rechnung den Rechungsbetrag innerhalb von 7 Tagen

nicht bzw. ist der Rechnungsbetrag mangels Deckung nicht einziehbar, gerät der Kunde in

Verzug.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist FLINX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe

von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines

weiteren Verzugsschadens durch FLINX jederzeit vorbehalten bleibt.

 

FLINX ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen,

wenn der Kunde sich mit der Zahlung in Verzug befindet.

 

Darüber hinaus kann FLINX nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten

oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wobei es einer gesonderten Ab-

lehnungsandrohung nicht bedarf.

 

Bei Annahmeverzug des Kunden hat dieser 1 Prozent der Auftragssumme je Monat als La-

gerkosten zu bezahlen.

Bei unberechtigter Nichtabnahme von bestellter Ware kann FLINX Schadensersatzan-

sprüche geltend machen, die 15 Prozent der Auftragssumme nicht überschreiten dürfen.

 

 

 

 

  1. Verbraucher

 

Ist der Kunde ein Verbraucher, so gelten für ihn die gesetzlich geregelten Vorschriften über

den Verbrauchsgüterkauf.

 

Insbesondere ist der Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, einen Vertrag mit FLINX

innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist hat er FLINX entweder den

Widerruf schriftlich an die Adresse Flinx IT Systeme, Martin Fricke, Thälmannstr. 2,

39175 Biederitz oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@flinxit.de zu    

senden oder die gelieferte Ware an die angegebene postalische Anschrift zurückzusenden

oder abzugeben.

 

Entscheidend für die Wahrung der Frist ist die Absendung des Widerspruches.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Software per Download bezogen wurde.                

                                                                                                                 

 

 

  1. Leistungsstörungen und Gewährleistung

 

FLINX gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der angebotenen Leistungen.

 

Im übrigen ist der Vertrag jedoch nicht darauf gerichtet, für die Beschaffenheit eine

weitergehende Einstandspflicht (Garantie) der Leistungen von FLINX zu über-

nehmen.

 

Hat FLINX eine Störung oder einen Mangel zu vertreten und dauert ein solcher Mangel

länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung etwaiger monatlich zahlbarer

nutzungsunabhängiger Entgelte berechtigt.

 

Im übrigen hat der Kunde im Fall von Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag zu

kündigen oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, sofern FLINX die

Leistungsstörung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur

Schadensbehebung erfolglos verstrichen ist.

 

Hierzu ist der Kunde verpflichtet, FLINX erkennbare Störungen und Mängel unverzüglich    

anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt die von ihm

gemeldete Störung oder der Mangel nicht vor, so ist FLINX berechtigt, dem Kunden die   

Kosten für Fehlersuche und Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.

 

Der Kunde muss in zumutbarem Umfang FLINX oder den von ihr beauftragten Erfüllungs-

gehilfen bei der Feststellung der Störung bzw. Mangelursachen und bei der Beseitigung

unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- und notwendigen

Instandhaltungsarbeiten ausführen zu lassen.

 

In jedem Fall von Leistungsstörungen ist die Nachbesserung vorrangig durchzuführen, es

sei denn, dem stehen gesetzlich bestimmte Regelungen ausdrücklich entgegen.

 

Die Gewährleistung ist generell ausgeschlossen, soweit der Mangel auf Umständen beruht,

die der Kunde zu vertreten hat.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von den Bestimmungen des bürgerlichen Ge-

setzbuches, ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Erbringung der Leistung.

 

Die Gewährleistung ist ausdrücklich beschränkt auf Mängel der Leistungen, welche FLINX

zu vertreten hat. Treten Mängel und Leistungsstörungen auf, welche auf Fremdleistungen

oder Fremdbaugruppen zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

 

 

 

  1. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

 

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen haftet FLINX bei Vorsatz und grober Fahr-

lässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

Die Haftung von FLINX für leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen

Pflichten ist beschränkt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

 

Im übrigen ist eine Haftung von FLINX wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt

sinngemäß für eine Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FLINX.

Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische An-

sprüche.

 

Ansprüche des Kunden gegenüber FLINX aus Produkthaftungsregelungen bleiben von

dieser Regelung ausgenommen.

 

Aufgrund der vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind aus den gleichen Gründen auch

Schadensersatzzahlungen von FLINX gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

 

Für den Fall von höherer Gewalt und von FLINX nicht zu vertretenen Betriebsstörungen

sowie technisch unvorhersehbaren Mängeln können ebenso weder Schadensersatz noch

Haftungsansprüche gegenüber FLINX geltend gemacht werden.

 

Dies gilt insbesondere für korrekte Funktionen von Infrastrukturen oder Übertragungswege

des Internets, von Kundennetzwerken oder ähnlichen technischen Einrichtungen des

Kunden, die nicht in der Einflusssphäre von FLINX liegen.

 

 

 

  1. Datenschutz

 

Beim Umgang mit Bestands- und Verkehrsdaten des Kunden wird FLINX die gesetz-

lichen Vorschriften über den Datenschutz beachten und die für den Datenschutz in ihrer

Sphäre erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

 

FLINX ist berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten des Kunden in jedem Fall zur Be-

gründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung der Vertragsbeziehungen

in den eigenen IT-Systemen zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

 

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  

Alle Ergänzungen, Änderungen und weitergehenden Bestimmungen bedürfen ausschließ-

lich der Schriftform.

 

Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der  

Bundesrepublik  Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich   

rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten

aus dem Vertragsverhältnis Biederitz.

 

Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik

Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Aus-

land verlegt hat. 

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